DPMA-Roadshow erklärt Neuerungen im Markengesetz

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Von März bis April informiert die Markengesetz-Roadshow des DPMA über aktuelle Änderungen im Markenrecht. In sieben deutschen Städten bringen die DPMA-Experten Sie auf den neuesten Stand.

Vom 11. März bis 3. April bietet das DPMA (Deutsches Patent- und Markenamt) deutschlandweite Informationsveranstaltungen zur Novellierung des Markengesetzes an. Hintergrund ist das im Januar in Kraft getretene deutsche Markenrechtsmodernisierungsgesetz (MAMoG). Die geänderten Regelungen und Abläufe stellen Ihnen Rechtsexperten in Berlin, Darmstadt, Dortmund, Hamburg, Jena, München und Stuttgart im Detail vor.

Erweitern Sie in den rund dreistündigen Veranstaltungen etwa ihr Wissen zur neuen Gewährleistungsmarke sowie zu Neuregelungen in den Bereichen Markenformen, absolute Schutzhindernisse und Lizenzregistrierung. Auch auf Änderungen bei der Schutzdauer, bei der Verlängerung von Schutzrechten und im Widerspruchsverfahren wird eingegangen.

Zudem erläutern die Juristinnen und Juristen des DPMA aktuelle Fragestellungen zur Klassifikation von Waren und Dienstleistungen; besprochen werden etwa die Auswirkungen der vereinheitlichten Klassifikationspraxis in der EU sowie die zunehmende Bedeutung von Gruppentiteln der einheitlichen Klassifikationsdatenbank (eKDB) für den europäischen Markenschutz.

Näheres zum Programm sowie zur Anmeldung für die einzelnen Veranstaltungen finden Sie auf der Veranstaltungsseite des DPMA.

Quelle: Deutsches Patent- und Markenamt

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