EU beschließt neue Maßnahmen zum IP‑Schutz

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Die EU Kommission stellte jetzt neue Maßnahmen zum Schutz des geistigen Eigentums vor. Dabei versucht die Behörde, betroffene Firmen bestimmter Branchen in die Pflicht zu nehmen. Viele renommierte Markenhersteller fordern derweil weitergehende Schritte.

Mit ihren Maßnahmen möchte die Europäische Kommission allen voran das Vorgehen gegen IP‑Rechtsverletzungen sowie die Schlichtung grenzüberschreitender Rechtsstreitigkeiten innerhalb der EU erleichtern. So sollen die europäischen Unternehmen motiviert werden, in neue Innovationen zu investieren und die Wettbewerbsfähigkeit in der EU zu gewährleisten.

„Das umfassende Paket, das wir heute vorlegen, verbessert die Anwendung und Durchsetzung der Rechte an geistigem Eigentum und fördert somit Investitionen in Technologie und Produktentwicklung in Europa“, erklärte Jyrki Katainen, Vizepräsident der Europäischen Kommission, zur Vorstellung der geplanten Maßnahmen Ende November.

Zu den Zielen der neuen Maßnahmen gehört, ein einheitliches Maß an Rechtsschutz innerhalb der gesamten EU zu gewährleisten. Auch möchte die EU vermehrt gegen IP-Verletzungen vorgehen, um langfristig die Menge der gefälschten Produkte auf dem europäischen Markt einzudämmen.

Bei den jetzt verabschiedeten Maßnahmen setzt die EU Kommission stark auf die freiwillige Mitarbeit insbesondere von Online-, Bezahl- und Logistikfirmen. Firmen aus diesen Bereichen sollen sich selbst verpflichten, zügig auf Fälschungshinweise von Herstellern zu reagieren und sogar eigene Vorkehrungen gegen Piraterie zu ergreifen. Indem diese Branchen für die Bekämpfung von Schutzrechtsverletzungen aktiviert werden, soll ein effizientes und gezieltes Vorgehen gegen Produkt- und Markenpiraterie ermöglicht werden.

Vielen namhaften Markenherstellern und Wirtschaftsverbänden reichen diese Schritte jedoch nicht aus, vor dem Hintergrund hoher Einbußen durch Piraterie. Eine aktuelle Studie der OECD (die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) kommt beispielsweise zu dem Ergebnis, dass Produktfälschungen rund 5 % der gesamten Importe in die EU betragen; das entspricht in etwa 85 Milliarden Euro im Jahr (wir berichteten). Darüber hinaus wurden Angaben der Europäischen Kommission zufolge allein 2016 rund 41 Millionen Produktfälschungen an den Außengrenzen der EU beschlagnahmt mit einem Wert von mehr als 672 Millionen Euro – ein deutlicher Anstieg im Vergleich zu den beiden Vorjahren.

 

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In einem gemeinsamen Brief an Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker forderten rund 100 Unternehmen und Verbände daher eine Verschärfung des geltenden EU-Rechts. Firmen aus den Bereichen Online-Handel, soziale Netzwerke und Bezahldienste sollen demnach gesetzlich zum Kampf gegen Produktpiraterie verpflichtet werden. „Die EU-Richtlinie ist 13 Jahre alt. Ein Internetanbieter war damals ein Akteur, der die Infrastruktur zur Verfügung stellte, die Telekom zum Beispiel“, erklärt Alexander Dröge, Leiter der Abteilung Rechts- und Verbraucherschutz beim Deutschen Markenverband.

Ohne Zwang seien von diesen Branchen keine entschiedenen Schritte gegen Piraterie zu erwarten, würden sie doch an verkauften Plagiaten mitverdienen. „Wenn der gesetzliche Rahmen zum Schutz geistigen Eigentums nicht modernisiert und gestärkt wird, wird die Produktpiraterie weiter dramatisch zunehmen“, so die Unterzeichner, darunter beispielsweise Adidas, Bayer und Hipp.

Die EU Kommission setzt zunächst auf die Selbstverpflichtung der Unternehmen – wenn diese nicht kooperieren, könnten in Zukunft schärfere Gesetze folgen. Eine Entscheidung darüber wird für Mai 2018 erwartet.

Quellen: Europäische Kommission, Handelsblatt, Zeit

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