Die Europäische Union plant, eine Pauschalgebühr von zwei Euro auf Pakete mit geringem Wert aus Drittländern einzuführen. Das EU‑Parlament hat Mitte Juli entsprechende Pläne befürwortet, um so den wachsenden Zustrom minderwertiger Billigwaren aus Nicht‑EU‑Webshops einzudämmen. Die Abgeordneten unterstützten damit einen entsprechenden Vorschlag der EU‑Kommission. Einige Tage zuvor hatten sich auch die EU‑Mitgliedsländer mit einer Entscheidung des Europäischen Rats für eine solche Gebühr ausgesprochen.
Die EU befürchtet, dass viele dieser Importe nicht den europäischen Sicherheitsstandards entsprechen und potenziell gefährlich für Verbraucher sein könnten. Die Diskussion um Direktimporte von chinesischen Online‑Shops wie Temu oder Shein dreht sich oft aber auch um unzureichenden Markenschutz und den Verkauf günstiger Fälschungen. Das Vorgehen der EU wird dabei auch von der deutschen Regierung unterstützt: „Wir müssen faire Wettbewerbsbedingungen sicherstellen und damit auch Arbeitsplätze schützen. Wer ordentliche Löhne bezahlt und die Regeln einhält, darf am Ende nicht der Dumme sein“, so Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) im Juni am Rande eines Treffens mit seinen EU‑Amtskollegen in Luxemburg.
Allein im Jahr 2024 wurden laut der EU Kommission rund 4,6 Milliarden Pakete mit einem Wert von unter 150 Euro in die EU importiert. Das entspricht im Schnitt rund zwölf Millionen Paketen pro Tag. Über 90 % dieser Sendungen kamen dabei aus China. Die Anzahl solcher Sendungen hat rasant zugenommen: Im Jahr 2023 wurden noch rund 2,3 Milliarden Pakete aus Drittstaaten nach Europa geliefert, 2022 waren es lediglich 1,4 Milliarden Sendungen. Die Kommission schätzt allerdings auch, dass 2023 bis zu 65 % dieser zollfrei eingeführten Waren mit einem zu niedrigen Wert angemeldet wurden.
//„Zu viele Waren gelangen ohne angemessene Kontrolle auf den europäischen Markt. Das gefährdet die Sicherheit der Verbraucherinnen und Verbraucher und benachteiligt Unternehmen, die sich an die Regeln halten.“
Salvatore De Meo (EVP), EU‑Parlament
Die geplante Gebühr ist Teil einer umfassenderen Reform der Zollbestimmungen und soll möglicherweise bereits ab Herbst 2026 erhoben werden. Im Mittelpunkt der schon länger geplanten Reform stehen eine neue Zollbehörde der Europäischen Union sowie eine neue EU‑Zolldatenplattform. Zudem wird diskutiert, die Zollgrenze für Kleinsendungen mit einem Wert von unter 150 Euro abzuschaffen und Zollkontrollen durch den Einsatz von KI‑Tools und Blockchain‑Technologie effizienter zu machen.
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