Gefälschte Accessoires kosten EU jährlich 3,5 Mrd. Euro

Zwei neuen Studien des HABM zufolge entstehen Herstellern von Schmuck und Uhren sowie von Taschen und Koffern in der EU jährlich insgesamt rund 3,5 Milliarden Euro Schaden durch Fälschungen. Für die beiden Branchen bedeutet das jährliche Umsatzeinbußen von jeweils rund 13 %.

Die im Februar veröffentlichten Studien des EU-Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (HABM) befassen sich mit den wirtschaftlichen Auswirkungen von Produkt- und Markenpiraterie in der EU. Das erschreckende Ergebnis: in der Schmuck- und Uhrenbranche kommt es jährlich zu fälschungsbedingten Umsatzeinbußen in Höhe von rund 1,9 Milliarden Euro (rund 13,5 %) und in der Taschen- und Kofferbranche von rund 1,6 Milliarden Euro (rund 12,7 %).

Darüber hinaus gehen den Branchen als direkte Folge von Piraterie insgesamt rund 27.000 Arbeitsplätze verloren. Zieht man die verknüpften Wirtschaftszweige mit in Betracht, sind es sogar doppelt so viele. António Campinos, Präsident des HABM, erklärt: „Die Schmuck- und Uhrenherstellerbranche und die Taschen- und Kofferherstellerbranche in der EU bestehen zum weitaus größten Teil aus Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten. Solche Unternehmen sind durch die wirtschaftlichen Auswirkungen von Fälschungen besonders gefährdet.“

Als größter Produzent von Armbanduhren innerhalb der EU ist Deutschland besonders von den negativen Folgen von Produktpiraterie betroffen. So gehen Schmuck- und Uhrenherstellern pro Jahr an die 247 Millionen Euro Umsatz verloren; das entspricht in etwa 14,5 % des jährlichen Gesamtumsatzes dieses Wirtschaftszweigs. Deutsche Taschen- und Kofferhersteller verbuchen mit rund 13,9 % weitere 231 Millionen Euro Umsatzeinbußen pro Jahr. Damit liegt Deutschland im EU-Vergleich auf einem unerfreulichen zweiten Platz.

Die Analysen zum Thema Piraterie in der Schmuck- und Uhren- sowie der Taschen- und Kofferbranche sind Teil einer Reihe von Studien, mit denen das HABM die negativen Auswirkungen von Fälschungen verdeutlichen möchte. Frühere Berichte dieser Serie befassen sich mit den Wirtschaftszweigen Bekleidung, Schuhe und Zubehör, Kosmetika und Körperpflegeprodukte, Sportgeräte sowie Spielzeug und Spiele (wir berichteten jeweils).

Beim HABM stehen derweil wichtige Veränderungen an: Mit der Verordnung (EU) 2015/2424 wird das Amt ab 23. März zum neuen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO), die Gemeinschaftsmarke wird dann Unionsmarke bezeichnet. Die Änderung ist Teil des Markenreformpakets der EU.

Quelle: HABM/OHIM/OHMI

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