Mehrjährige Haftstrafe für schwäbischen Raubkopierer

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Ein Baden-Württemberger wurde jetzt vom Landgericht Stuttgart zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilt, weil er in großem Stil mit Raubkopien gehandelt hatte. Innerhalb weniger Jahre soll der Mann so rund 1,4 Millionen illegale Tonträger verkauft haben.

Zu insgesamt fünfeinhalb Jahren Haft verurteilte das Landgericht Stuttgart den 61-Jährigen aus dem baden-württembergischen Reichenbach, der zwischen 2011 und 2016 insgesamt ca. 1,4 Millionen gefälschte Tonträger vertrieben habe, darunter CDs und DVDs. Laut Roderich Martis, dem Vorsitzenden Richter der 11. Großen Wirtschaftsstrafkammer, handele es sich um den seit Jahrzehnten größten Fall von Produktpiraterie am Landgericht Stuttgart.

Auf die Spur des Raubkopierers aus dem Raum Esslingen war zunächst ein Privatermittler im Auftrag betroffener Plattenlabels gekommen. Bei nachfolgenden Ermittlungen der Behörden stellte sich schließlich heraus, dass der mutmaßliche Raubkopierer zum Beispiel nach Japan, Polen, Singapur oder Schweden reiste, um so an Aufnahmen und Konzertmitschnitte bekannter Künstler, wie etwa Bob Dylan, The Beatles, The Rolling Stones oder U2, zu kommen (sogenannte Bootleg-Aufzeichnungen). Diese soll er dann zur Produktion illegaler Tonträger an Firmen in Sachsen und dem polnischen Warschau übermittelt haben.

Insgesamt mehr als 50 Aufträge mit Stückzahlen von je rund 1.000 bis hin zu über 80.000 Tonträgern soll der Reichenbacher über die beiden Firmen abgewickelt haben. Um seine Spuren zu verwischen habe er stets in bar bezahlt. Bei einer Durchsuchung seiner Wohnung fanden die Ermittler folglich keine entsprechenden Buchhaltungsunterlagen.

Die gefälschten Waren habe der Reichenbacher innerhalb Deutschlands direkt an seine Abnehmer verkauft, zum Beispiel auf Supermarktparkplätzen. An ausländische Kunden hingegen verschickte der Mann seine Raubkopien per Post, wohl um mögliche Kontrollen beim Grenzübergang zu vermeiden. Seine Kunden wiederum sollen die Ware dann auch weiter zum Verkauf angeboten haben, etwa in Plattenläden oder im Internet.

Insgesamt konnten dem Mann mittels gefundener Überweisungsbelege illegale Einkünfte in Höhe von rund 305.000 Euro durch Produktpiraterie nachgewiesen werden; die Ermittler gehen aufgrund der vielen, nicht nachvollziehbaren Barerlöse jedoch von einer deutlichen höheren Summe aus.

Mit der Urteilsverkündung folgte das Landgericht der Forderung der Staatsanwaltschaft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der 61-Jährige befindet sich jedoch bereits in Haft, da laut Einschätzungen des Gerichts akute Fluchtgefahr besteht. Plattenlabels wie Sony, Universal und Warner, deren Rechte durch die Fälschungen des Mannes verletzt worden waren, waren im Prozess als Nebenkläger beteiligt.

Quelle: Stuttgarter Nachrichten

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