Die drei Hauptpreise vergab die Jury dieses Mal an besonders auffällige Nachahmungen einer Brillenfassung, eines Pfannkuchenwenders und eines Tor-Treibriegels. Zwei der drei so ausgezeichneten Produkte wurden dabei von deutschen Firmen nachgemacht. Darüber hinaus wurden auch besonders dreiste Plagiate eines Kronleuchters, eines Standventilators, einer Kehrgarnitur, eines Küchenhelfers von Tupper sowie von Boden- und Möbelschonern ausgezeichnet.
Wie schon im Vorjahr waren alle vermeintlichen Plagiatoren vor der Preisverleihung schriftlich über ihre Nominierung informiert worden. Dies soll den Unternehmen die Möglichkeit geben, sich zu den Vorwürfen zu äußern. Tatsächlich hatten daraufhin einige der Nachahmer aus Angst vor öffentlicher Bloßstellung noch vor der Preisverleihung versucht, sich mit dem jeweiligen Originalhersteller zu einigen. So wurden teilweise Restbestände von Plagiaten vom Markt genommen, Unterlassungserklärungen unterschrieben oder die jeweiligen Lieferanten preisgegeben.
Der Schmähpreis „Plagiarius“ wird bereits seit 1977 an Hersteller und Verkäufer besonders dreister Nachahmungen und Fälschungen vergeben. Ziel des Vereins Plagiarius e. V. ist es dabei, ein öffentliches Bewusstsein für die weitreichenden negativen Folgen von Produktpiraterie zu schaffen sowie Industrie, Politik und Verbraucher für die Problematik zu sensibilisieren.
Dabei trifft der „Plagiarius“ jedoch keine Aussage darüber, ob die ausgezeichneten Plagiate rechtlich gesehen legal oder illegal sind. Stattdessen soll gezielt auf Probleme betroffener Firmen aufmerksam gemacht werden, da „plumpe 1:1 Nachahmungen einfallslos und moralisch verwerflich sind.“ Der Verein betont jedoch, „dass legale Wettbewerbsprodukte, die einem Trend folgen, sich aber optisch und technisch ausreichend vom Original unterscheiden und somit fairen Wettbewerb beleben, ausdrücklich erwünscht sind“.