Neue Gesetzesinitiative gegen Online-Handel mit Plagiaten

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Über den Bundesrat bringt das Land Bayern eine neue Gesetzesinitiative ein, um den Internet-Handel mit Fälschungen stärker zu bekämpfen. Im Fokus stehen dabei unter anderem Vorschläge, um eCommerce-Plattformen stärker in die Pflicht zu nehmen.

Mit einer neuen Gesetzesinitiative im deutschen Bundesrat möchte die bayerische Staatsregierung den Handel mit illegalen oder gefälschten Produkten über das Internet zurückdrängen und lokale Händler und Markenhersteller vor illegaler Konkurrenz schützen. „Einige mittelständische Händler, stationär oder online, können diesem unfairen Konkurrenzdruck nicht mehr lange standhalten“, so eine Sprecherin des bayerischen Wirtschaftsministeriums.

Der Antrag (Drs. 345/19) fordert die Bundesregierung auf, die Marktüberwachung im eCommerce zu verbessern. Im Fokus stehen auch Maßnahmen, um die Haftung von Online-Marktplätzen beim Handel mit Fälschungen zu erhöhen: Demnach sollen in Europa ansässige Plattformen – darunter wohl auch bekannte Portale wie Amazon und eBay – haftbar gemacht werden, wenn auf ihren Seiten illegale Waren verkauft werden. Dies soll gelten, wenn Händler, die von außerhalb der EU kommen, über eine der in Europa ansässigen Plattformen verkaufen. Die Handelsplattformen sollen zudem eine Mitverantwortung dafür übernehmen, dass alle Dritthändler Angaben zu ihrer Identität und ihrem Unternehmenssitz hinterlegt haben.

Daneben regt die Gesetzesinitiative auch an, das Weltpostabkommen zu überprüfen. Bislang werde den oft in China sitzenden Fälschern durch das Abkommen ermöglicht, illegale Waren mit sehr geringen Versandkosten auf dem europäischen Markt zu liefern. Die neue Initiative ruft jetzt dazu auf, „gewerbliche Lieferungen aus exportstarken Drittländern nicht länger unangemessen gegenüber innereuropäischen Lieferungen zu bevorzugen“, so die Erläuterungen zum Antrag.

Schließlich wird die Bundesregierung im Antrag auch aufgefordert, sich für moderne Systeme in der Marktüberwachung einzusetzen, etwa unter Einsatz künstlicher Intelligenz.

Während der neue Antrag derzeit beraten wird, wurde das bisherige Vorgehen gegen illegalen eCommerce vom Handelsverband Deutschland (HDE) kritisiert: „Der Staat hat vor dem Online-Handel aus Drittstaaten kapituliert! Es wird de facto darauf verzichtet, die gültigen Gesetze (Steuer, Umwelt, Markenrecht, Verbraucherschutz etc.) durchzusetzen“, erklärte der stellvertretende HDE-Hauptgeschäftsführer Stephan Tromp in einem Online-Beitrag Anfang September.

Quellen: Bundesrat, HDE, Süddeutsche Zeitung

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