Petition sieht Fälschung als Verbrechen gegen die Menschlichkeit

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Die Anti-Piraterie-Organisation ACN Africa fordert, Fälschungen mit Todesfolge als Verbrechen gegen die Menschlichkeit einzustufen. Dazu hat die in Uganda ansässige Organisation nun eine Petition an den Internationalen Strafgerichtshof gerichtet.

Mit dem Ziel, Fälschungen mit weitreichenden Todesfolgen als Verbrechen gegen die Menschlichkeit einzustufen, reichte die in Afrika aktive Organisation Anti-Counterfeit Network Africa (ACN) kürzlich eine Petition beim Internationalen Strafgerichtshof ein. Der Antrag konzentriere sich dabei auf Fälschungsdelikte, die ein erhebliches Schadensrisiko bergen. Eingeschlossen seien etwa Fälschungen lebenswichtiger Medikamente (beispielsweise gegen Krebs, HIV, Malaria, Tuberkulose und Hepatitis) sowie nachgemachte Autoteile.

Die Verwendung gefälschter Produkte würde zu Tod und Körperverletzungen bei Millionen von Menschen auf der ganzen Welt führen, argumentiert Fred Muwema, juristischer Leiter von ACN, gegenüber dem Fachmagazin WTR. „Die Auffassung, dass Verbrechen gegen die Menschlichkeit nur im Zusammenhang mit bewaffneten Konflikten begangen werden, ist inzwischen überholt. Diese Verbrechen werden auf billige Weise von Wirtschafts-Terroristen durch Markenrechtsverletzungen begangen, ohne dass ein einziger Schuss fällt“, so Muwema.

Als Beispiel wird die Auswirkung von Fälschungen auf die Covid-19-Pandemie genannt, da Produktpiraterie den Kampf gegen das Coronavirus untergraben würde. So würden insbesondere etwa gefälschte Impfstoffe zu einer steigenden Sorge in der Bevölkerung führen. Mit seiner Petition möchte der ACN dagegen unter anderem auch erreichen, dass drohende strafrechtliche Sanktionen des Internationalen Strafgerichtshofs dann Fälscher stärker abschrecken könnten. So würde Produktpiraterie für Täter riskanter werden, als es derzeit der Fall ist.

Andere Juristen bleiben dagegen skeptisch, ob Fälschungen wirklich als Verbrechen gegen die Menschlichkeit gewertet werden sollten. So argumentiert beispielswiese der aus Belgien stammende Anwalt Kristof Neefs auf Twitter, dass die Petition „völlig daneben“ sei.

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Quellen: ACN, World Trademark Review (WTR)

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