Privater 3D-Druck sorgt für Handlungsbedarf im IP-Recht

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Laut einer neuen Bitkom-Umfrage erwarten die Deutschen in Zukunft einen vermehrten Gebrauch von 3D-Druckern auch im Privatbereich. Für Hersteller und Entwickler bringt die Technik große Herausforderungen im Schutz geistigen Eigentums, die eine Weiterentwicklung des IP-Rechts erfordern könnten.

Die zunehmende Verfügbarkeit kostengünstiger und leistungsstarker Drucker rückt die 3D-Technologie vermehrt in die Reichweite privater Nutzer. In einer repräsentativen Umfrage des Digitalverbands Bitkom gaben jetzt fast 9 von 10 Befragten (87 %) an, bereits von 3D-Druck gehört zu haben. Beinahe jeder fünfte Befragte (18 %) hat schon einmal einen 3D-Drucker oder einen 3D-Druckservice genutzt, und mehr als die Hälfte (55 %) kann sich vorstellen, in Zukunft von der Technologie Gebrauch zu machen.

„In der Industrie hat der 3D-Druck schon heute eine große Relevanz“, erklärt Bitkom-Vizepräsident Achim Berg. „Auch in Privathaushalten beginnt das Thema interessant zu werden. Mittelfristig kann 3D-Druck mit seinen breiten Anwendungsmöglichkeiten zum Massenprodukt werden.“

Die Technologie bereitet jedoch auch vielen Sorgen: Rund acht von zehn Bundesbürger (79 %) befürchten zum Beispiel, dass in Zukunft Plagiate von patent- oder designgeschützten Produkten einfach zu Hause hergestellt werden können. „3D-Druckverfahren werfen einige Fragen zu Rechten an geistigem Eigentum und deren Durchsetzbarkeit auf“, kommentiert Berg. Bislang würden jedoch die bestehenden Regelungen ausreichen.

Für die Zukunft allerdings sehen IP-Experten im Bereich 3D-Druck noch Handlungsbedarf, wie etwa die Rechtsanwälte Elsa Malaty und Guilda Rostama aktuell für einen Artikel der WIPO zusammenfassten. So schützt das Urheberrecht zwar beispielsweise die Originalität eines Werkes sowie das Recht des Herstellers, es zu reproduzieren; Industriedesignrechte schützen das Erscheinungsbild eines Gegenstandes, und das Patentrecht seine technischen Funktionen – doch haben alle diese Gesetze ihre Grenzen. So regeln sie in vielen Ländern zwar die kommerzielle Nutzung eingetragener Marken; die Nachahmung geschützter Produkte zu privaten, nicht-kommerziellen Zwecken hingegen ist oft freigestellt, beispielweise basierend auf Bestimmungen nach Artikel 6, TRIPS (Trade-Related Aspects of Intellectual Property) und der entsprechenden EU-Direktive (2008/95/CE, Article 5). Wird ein Produkt, auch wenn es durch Marke oder Patent geschützt ist, also für den rein privaten Gebrauch mit einem 3D-Drucker nachgemacht, gilt dies oftmals nicht als Verletzung von Schutzrechten.

Diskutiert werden auch die Konsequenzen aus der Möglichkeit, Vorlagen für den 3D-Druck einfach und schnell online zu tauschen. Zentrale rechtliche Fragen sind dabei noch offen: Ist etwa bereits die Digitalisierung eines geschützten Produkts ein IP-Verstoß, oder erst der Upload der Druckvorlage auf eine File-Sharing-Plattform? Wie könnten die Original-Hersteller Kopierschutztechnologien einsetzen oder mit legalen Angeboten gegen Online-Tauschbörsen für 3D-Druckdateien vorgehen?

Weitere Informationen zum Thema 3D-Druck erhalten Interessierte am 28. September auf dem Bitkom 3D Printing Summit, das unter dem Motto „Applications of 3D Printing“ in Berlin stattfindet.

Quellen: Bitkom, WIPO

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