Spaniens Klage gegen EU-Patent gescheitert

Die zweite Klage Spaniens gegen ein einheitliches Patent in der EU ist abgewiesen. Wie schon zuvor der Generalanwalt, sind auch die Richter des EuGH der Meinung, dass das neue europäische Einheitspatent nicht gegen Unionsrecht verstößt.

Damit scheitert Spanien bereits zum zweiten Mal mit einer Klage gegen das neue europäische Einheitspatent. Während das Königreich beim ersten Anlauf noch versucht hatte gegen die Einführung des EU-Patents an sich vorzugehen, richtete es sich jetzt gezielt gegen den Inhalt des Patents. Ein besonderer Dorn im Auge war Spanien hierbei die Sprachenregelung, die lediglich Englisch, Deutsch und Französisch als Verfahrenssprachen vorsieht. Wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) jetzt allerdings bekannt gab, verstößt weder das Einheitspatent an sich noch die mit ihm verbundene Sprachenregelung gegen Unionsrecht. Mit ihrem Urteil unterstützten die Richter des EuGH unter Vorsitz von Präsident Vassilios Skouris somit den Schlussantrag von Generalanwalt Yves Bott vom November vergangenen Jahres.

Insider hatten das abschlägige Urteil des EuGH erwartet. Zum einen, weil sich zuvor bereits die Mehrheit der 25 am Einheitspatent beteiligten Staaten gegen die Auffassung Spaniens geäußert hatte. Zum anderen, weil auch der Rat der Europäischen Union und die Kommission die Kritik Spaniens an der Sprachenregelung schon im Vorfeld abgewehrt hatten.

Obwohl Spaniens Klage vor dem EuGH damit gescheitert ist, kommt es in anderen Vertragsstaaten weiterhin zu Kritik am einheitlichen Patent. So etwa in Belgien, wo mehrere Parteien jüngst Klage beim belgischen Verfassungsgerichtshof eingereicht haben. Wieder ist die Sprachenregelung des Patents der Stein des Anstoßes, da diese eine Diskriminierung der drei Sprachgemeinschaften in Belgien darstelle.

Dessen ungeachtet hat die Ratifizierung der Verträge zum einheitlichen Patentgericht, dem sogenannten Unified Patent Court (UPC), bereits begonnen und der Prozess dürfte gegen Ende 2016 abgeschlossen sein, wenn mindestens 13 der beteiligten Staaten die Verträge ratifiziert haben. Nach momentanem Stand haben das bislang sechs Staaten getan. Der Startschuss für das Einheitspatent und den UPC ist jetzt, nach dem Scheitern der Klage Spaniens, die bislang als größter Stolperstein für das einheitliche Patent galt, für Anfang 2017 zu erwarten.

Quelle: JUVE Verlag für juristische Information GmbH

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