Studie: Sperren illegaler Download-Seiten ohne Effekt

Illegale File-Sharing-Seiten im Internet zu sperren hat kaum einen Effekt auf Videopiraterie. Das ergab eine aktuelle EU-Studie rund um die spektakuläre Schließung der deutschen Seite kino.to. Befürworter solcher Maßnahmen gibt es dennoch.

Die Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) der Europäischen Union veröffentlichte aktuell eine Studie zum Erfolg von Maßnahmen gegen Online-Videopiraterie in Deutschland. Das Ergebnis: Das Sperren illegaler Streaming-Portale zeigt nur sehr kurzfristig Wirkung – denn innerhalb kürzester Zeit werden die Lücken, die durch derartige Verbote entstehen, von einer Vielzahl neuer Plattformen wieder geschlossen.

Grundlage für die Untersuchung war die 2011 rechtlich durchgesetzte Schließung von kino.to, einem bis dahin sehr erfolgreichen illegalen Video-Streaming-Portal. Die Autoren der Studie analysierten, inwieweit das Verbot der Webseite das Verhalten der Nutzer und den Markt für illegale Videoinhalte beeinflusste.

Demnach hätten die Nutzer von kino.to nach der Schließung der Seite kaum Schwierigkeiten gehabt, über andere Portale illegal Filme und TV-Serien zu beziehen. Folglich haben auch nur wenige kino.to-Nutzer zu legalen Video-Plattformen gewechselt, sodass kaum neue Umsätze für die Rechteinhaber entstanden. Darüber hinaus kam es nach dem Verbot von kino.to zu einer starken Fragmentierung des Marktes für illegale Videoinhalte, was künftige Aktivitäten von Strafverfolgungsbehörden erschwert. Denn nun steht nicht länger eine einzelne große Plattform im Fokus von Ermittlungen, sondern ihre vielen kleinen Nachfolger.

Anders als die Studie sieht die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU) Aktionen wie das kino.to-Verbot positiv. Die GVU, die von „Schönheitsfehlern“ der Studie spricht, kritisiert vor allem die Annahme, Anti-Piraterie-Maßnahmen seien nur dann effektiv, wenn sie das Piraterie-Problem langfristig lösen würden. „Das ist aber eine unrealistische Erwartung zur Nachhaltigkeit von Maßnahmen zur Kriminalitätsbekämpfung, die nur enttäuscht werden kann“, so Dr. Matthias Leonardy, Geschäftsführer der GVU. „Kein Strafverfolger und kein Geschädigter darf sich auf juristischen Erfolgen ausruhen, sondern muss immer wieder nachlegen.“

Quellen: EU GFS, GVU, ZDNet

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