Zollbeschlagnahmungen in China auf Höhenflug

Chinas Zollbehörde zählt für das Jahr 2014 rund 24.000 beschlagnahmte Lieferungen mit gefälschten Waren – eine deutliche Zunahme im Vergleich zum Vorjahr. Unter den Fälschungen befanden sich auch zahlreiche Produkte, die Schutzrechte deutscher Firmen verletzten.

Laut eigenen Angaben beschlagnahmte die chinesische Zollbehörde im letzten Jahr knapp 24.000 Lieferungen mit Plagiaten und Fälschungen, eine Zunahme von rund 17 % im Vergleich zum Vorjahr. Laut dem Bericht der Behörde, der bereits im Mai veröffentlicht wurde, waren praktisch alle der beschlagnahmten Lieferungen (rund 99,5 %) für den Export bestimmt.

Unter den beschlagnahmten Gütern dominierten klar Tabakwaren mit rund 40,5 Millionen Stück (wobei unklar bleibt, welche Verpackungseinheit hier gezählt wird), gefolgt von sonstigen Waren (rund 22,6 Millionen Stück) – dass die anderen Produktkategorien demgegenüber relativ klein ausfallen, sollte jedoch nicht über die großen auch dort beschlagnahmten Stückzahlen hinwegtäuschen. So wurden beispielsweise rund 7,6 Millionen Kosmetikfälschungen, knapp 3 Millionen Textilien und rund 1,4 Millionen Elektronik-Produkte beschlagnahmt. Auffallend ist, dass es sich bei vielen abgefangenen Lieferungen um kleinere Pakete für den Postweg handelte anstatt um große Frachtcontainer – Seefrachtcontainer jedoch weiterhin für die größte Anzahl abgefangener Produkte stehen.

 

 

Dem Bericht zufolge seien auch deutsche Unternehmen von den zahlreichen Fälschungen betroffen. So zählten die chinesischen Zollbeamten insgesamt beinahe 2 Millionen illegale Nachahmungen im Wert von knapp 22 Millionen RMB (circa 3,2 Millionen Euro), die über 700 Markenrechte deutscher Firmen verletzten. Bei der Anzahl der Schutzrechtsverletzungen liegen deutsche Firmen damit auf einem unrühmlichen dritten Platz, überraschenderweise gefolgt von China selbst, dessen Firmen die viertmeisten Schutzrechtsverletzungen beklagen.

 

 

Ebenfalls interessant: Eine Vielzahl von Beschlagnahmungen wurde ohne konkrete, fallbezogene Hinweise der Rechteinhaber durchgeführt. Das verdeutlich einmal mehr, wie wichtig es für Markenbesitzer ist, den direkten Kontakt zu Behörden zu suchen und etwa gezielt Trainings anzubieten – so können sie Zollfahndern dabei helfen gegen Fälschungen ihrer Produkte vorzugehen.

Quelle: World Trademark Review

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