Dem rheinland-pfälzischen Schuhhersteller Birkenstock gelang es jetzt, eine einstweilige Verfügung gegen Amazon zu erwirken. Das Traditionsunternehmen warf Amazon vor, Kunden mit sogenannter Tippfehler-Werbung zu Angeboten auf seinem Marketplace zu locken, und damit weg von Birkenstock als Originalhersteller. Das Landgericht Düsseldorf hat nun entschieden, dass Amazon dies in Bezug auf die Marke Birkenstock unterlassen muss.
Demzufolge hatte Amazon mehrere Anzeigen beim Suchmaschinenanbieter Google geschaltet, die Kunden zu Angeboten auf Amazons Marketplace führten, wenn sie aus Versehen nach Begriffen wie „Brikenstock“, „Birkenstok“ oder „Bierkenstock“ suchten. Dies wollte Birkenstock unterbinden, da das Unternehmen befürchtet, ahnungslose Käufer könnten auf Marketplace gefälschte Produkte vorfinden. Besonders, da Birkenstock zu Beginn des Jahres auch die Belieferung von Amazon in Europa eingestellt hat; zum Jahresende 2016 war bereits der Vertrag mit Amazon in den USA gekündigt worden (wir berichteten).
Gegenüber dem Spiegel erklärte Oliver Reichert, Geschäftsführer bei Birkenstock, dass sein Unternehmen stets auf eine gemeinsame Lösung mit Amazon gehofft hatte. „Wir waren immer gesprächsbereit. Aber das Problem fängt genau da an: Mit wem kann ich denn bei Amazon überhaupt über solche Themen sprechen?“ Zigmal habe das Unternehmen den Kontakt gesucht, und gefälschte Waren auf dem Amazon Marketplace aufgezeigt – ohne Reaktion des Internetgiganten. Ein absolutes No-Go für Reichert. „Wer auf seinem Marktplatz heiße Ware verkauft, der muss dafür geradestehen.“
Reichert vermutet, dass Amazon den Handel mit Plagiaten bewusst duldet: „Die Wahrheit ist, dass Amazon an den Fälschungen mitverdient. Die streichen schließlich auch von den Plagiateverkäufern eine Provision ein. […] Für uns ist Amazon ein Mittäter.“
Besonders brisant für Birkenstock war, so Reichert, dass viele Amazon-Kunden ihre Plagiate beim Kundendienst des Originalherstellers einschickten. „Weil die Leute natürlich glaubten, sie hätten Originalprodukte gekauft – dabei waren es Billigkopien. Das ist ein riesiges Problem. Erklären Sie so einem Kunden mal, warum wir seinen Schuh, den er bei einem angeblich seriösen Amazon-Shop erstanden hat, nicht reparieren können.“
Amazon betont dagegen, dass der Verkauf gefälschter Produkte auf seinen Seiten untersagt sei und dass entsprechende Waren entfernt würden, sobald Amazon Kenntnis davon habe. „Bei Bedenken bezüglich der Echtheit von Produkten bitten wir Rechteinhaber, uns über das eigens dafür auf unserer Website bereitgestellte Mitteilungsformular zu informieren“, so die deutsche Presseabteilung des Online-Händlers.