EU: Neue Richtlinie gegen Fälschungen im Web geplant

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Maßnahmen gegen den Fälschungshandel im Internet könnten im geplanten Digital Services Act der Europäischen Union verankert werden. Die geplante Richtlinie könnte insbesondere E-Commerce-Marktplätze deutlich stärker in die Pflicht nehmen.

Der geplante, umfassende Digital Services Act (DSA) der Europäischen Union könnte auch ein Maßnahmenpaket zur Bekämpfung von Plagiaten enthalten, so Margrethe Vestager, Vizepräsidentin der Europäischen Kommission und EU-Kommissarin für Wettbewerb und Digitales, in einer Ansprache beim Europe Forum Anfang Juni. Ziel der EU-Kommission sei es demnach, die Legalität und Sicherheit von Produkten online genauso sicherzustellen, wie im stationären Handel.

Konkret könnten Onlinemarktplätze wie etwa eBay, Amazon und Alibaba verpflichtet werden, stärker gegen illegale Produkte vorzugehen, die auf ihren Plattformen angeboten werden. Im Fokus stehen dabei Maßnahmen für ein verbessertes Identifizieren, Verifizieren und Kontrollieren von Dritthändlern auf Online-Marktplätzen. „Es ist lächerlich, dass ein Händler, der beim Verkauf illegaler Produkte erwischt wurde, sich in Luft auflösen und sich wenige Minuten später unter einem anderen Namen anmelden kann“, so Vestager laut Medienberichten. Auch eine Verpflichtung zur engeren Kooperation mit Strafverfolgungsbehörden sei eine mögliche Maßnahme, um die Drahtzieher dieser kriminellen Aktivitäten zu fassen. Zudem sollen Entscheidungen über entfernte Inhalte transparent gemacht werden, um zu verhindern, dass legitime Angebote entfernt werden.

Der geplante Digital Services Act soll das digitale Ökosystem in Europa regulieren und die sogenannte E-Commerce-Richtlinie (Richtlinie 2000/31/EC) ersetzen. Diese war im Jahr 2000 eingeführt worden und könne mittlerweile die online stattfindenden Prozesse nicht mehr abdecken. Dies sei durch die Coronavirus-Pandemie nochmals deutlich zu Tage getreten, so Vestager. So werde aktuell vermehrt auf Onlineshops zurückgegriffen; gleichzeitig habe es einen Anstieg an manipulativen und illegalen Angeboten gegeben. Konkret verwies Vestager etwa auf eine aktuelle Studie aus Großbritannien, die online gehandelte Spielwaren untersuchte: Demnach hätten 58 Prozent der getesteten Spielwaren nicht legal in der EU verkauft werden dürfen, da sie EU-Sicherheitsstandards nicht erfüllten. „Das ist inakzeptabel. Verbraucher, die in Geschäften in Einkaufsstraßen einkaufen, würden nicht zweimal darüber nachdenken, ob die Spielwaren, die sie in den Regalen sehen, gefährlich sind“, so Vestager. „Wir müssen beim Onlinekauf dasselbe Vertrauen haben“, forderte sie weiter.

Markenverbände loben die Pläne der EU-Kommission und fordern, effektive Anti-Fälschungs-Maßnahmen in die für Ende des Jahres geplante Richtlinie aufzunehmen. „Mit dem sogenannten Digital Services Act kann sie die Onlineplattformen zum proaktiven Filtern von Fälschungen verpflichten. So lassen sich Verbraucher wirksam schützen“, so Christian Köhler, Hauptgeschäftsführer des deutschen Markenverbandes. Auch der europäische Markenverband AIM lobt die Pläne und nennt vier Themenfelder, die zum Schutz der Konsumenten beitragen können: das proaktive Screening, das Identifizieren der Händler, Transparenz und das Teilen von Informationen zu illegalen Produkten sowie das Entfernen illegaler Angebote und unverzügliche Informieren der Konsumenten.

Quellen: Euractiv, Securing Industry, Markenverband, AIM

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