Neue Gesetze gegen illegalen Online-Handel geplant

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Durch den boomenden E-Commerce befindet sich auch der Handel mit Fälschungen im Wandel. Sowohl in der EU und in den USA könnten zudem neue Gesetze nun wichtige Onlinemarktplätze im Kampf gegen Fälschungen stärker in die Pflicht nehmen.

Mit neuen Gesetzen könnten die Europäische Union und die USA schon bald Markeninhabern neue Möglichkeiten schaffen, um besser gegen Fälschungshandel im Internet vorzugehen. Die Vorstöße kommen dabei auch vor dem Hintergrund, dass sich der Handel mit Fälschungen stark wandele, angetrieben vom rasant wachsenden Onlinehandel. So berichtet aktuell das Fachmagazin TFL, unter anderem basierend auf Einschätzungen des internationalen Beratungsunternehmens Novagraaf.

Demnach entwickle sich der Fälschungshandel im Internet zunehmend dahin, dass Konsumenten unwissentlich Fälschungen kauften, die als vermeintliche Originale angeboten werden. Passend dazu berichtet etwa das Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) aktuell, dass jeder zehnte Konsument in Europa in den letzten zwölf Monaten unwissentlich ein gefälschtes Produkt gekauft habe; und dass sogar rund jeder Dritte Zweifel hätte, ob ein vermeintliches Original in Wirklichkeit eine illegale Nachahmung sei. Diese Unsicherheit sei im Onlinehandel besonders verbreitet: Hier könnten Fälscher ihre Plagiate effektiv als vermeintlich authentische Produkte tarnen, etwa indem sie Fotos und Beschreibungen der Originalhersteller unerlaubt verwenden, so Novagraaf.

Besonders problematisch: Illegale Verkäufer können im Web oftmals unerkannt bleiben. „Fälscher haben die Möglichkeit, anonym zu bleiben, wenn sie Artikel zum Verkauf anbieten, da praktisch jeder Aspekt des Verkaufsprozesses mit falschen oder unvollständigen Namen durchgeführt werden kann“, so Novagraaf. Und indem sie eine Vielzahl scheinbar unverbundener Onlineshops betreiben, könnten Fälschernetzwerke auch effektiv ihre tatsächliche Größe verbergen und sich vor Gegenmaßnahmen schützen: „Wenn ein Shop geschlossen wird, sind die finanziellen Auswirkungen für die Fälscher sehr gering.“

Ein wichtiger Schritt gegen den Fälschungshandel im Web ist demnach, die Identität von Verkäufern festzustellen, so auch etwa ein aktueller Report des Wirtschaftsverbands INTA (International Trademark Association). Hier setzt ein neuer Gesetzesentwurf in den USA an, indem er unter anderem Online-Marktplätze künftig dazu verpflichtet, Dritthändler auf ihrer Plattform zu verifizieren und diese Informationen auch an Konsumenten weiterzugeben. Der Vorschlag, genannt INFORM Consumers Act (Integrity, Notification, and Fairness in Online Retail Marketplaces for Consumers Act), sieht etwa vor, dass Plattformen die Identität von Händlern verifizieren müssen, die in den letzten zwölf Monaten mindestens 200 Transaktionen umsetzten. Für eine Verifizierung müssten sich Händler demnach jährlich mit einem Lichtbildausweis, ihrer Steueridentifikationsnummer, Bank- und Kontaktinformationen ausweisen.

Auch eine neue EU-Richtlinie könnte Online-Marktplätze zukünftig stärker in die Pflicht nehmen (wir berichteten). Der geplante, umfassende Digital Services Act (DSA) biete neben neuen Möglichkeiten aber auch neue Risiken für Markenschutzmaßnahmen im Internet, so Novagraaf: Unbegründete Take-Downs angeblich markenrechtsverletzender Verkaufsangebote könnten für einen Online-Marktplatz dann Entschädigungszahlungen nach sich ziehen. Die Online-Plattformen würden daher eventuell mangelhaft begründete Meldungen von Schutzrechtsverletzungen nicht länger berücksichtigen.

Quellen: EUIPO, INTA, Novagraaf, The Fashion Law (TFL)

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