Spedition gewinnt in Markenrechtsstreit in Singapur

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In Singapur ist die Klage mehrerer Markeninhaber gegen die Spedition Megastar jetzt erneut gescheitert. Dem Transportunternehmen wurde vorgeworfen, die Schutzrechte bekannter Markenhersteller durch den millionenschweren Import von Fälschungen verletzt zu haben.

Im Rechtsstreit um den Import gefälschter Markenkleidung hat ein singapurisches Berufungsgericht jetzt erneut für das beklagten Speditionsunternehmen Megastar geurteilt. Die Kläger hatten der Spedition vorgeworfen, durch den Import von Modefälschungen im Wert von über einer Million US-Dollar (ca. 880.000 Euro) die Schutzrechte namhafter Hersteller verletzt zu haben.

Im März 2013 hatte der singapurische Zoll in zwei Containern aus China insgesamt über 15.000 gefälschte Modeartikel sichergestellt. Die Plagiate trugen unter anderem illegalerweise die Marken Burberry, Gucci, Luis Vuitton, Hermes und Sanrio. Die Spedition Megastar hatte die versiegelten Container zuvor in Singapur entgegengenommen und sollte dort deren Umladung für den Weitertransport nach Indonesien abwickeln. Der Inhalt der Container, der unter anderem als Autoteile, Haushaltswaren und Computerzubehör deklariert war, wurde von der Speditionsfirma mutmaßlich nicht kontrolliert.

Als Reaktion auf die Beschlagnahmungen hatten beteiligte Markeninhaber gegen Megastar Anzeige wegen Markenverletzung erstattet, waren aber in der ersten Instanz bereits gescheitert. Das singapurische Gericht hatte seine damalige Entscheidung damit begründet, dass der Spediteur weder der Importeur noch der eigentliche Exporteur der Fälschungen gewesen sei. „Dies bedeutet nicht, dass die Marken der Kläger in Singapur nicht verletzt wurden. Sie wurden vom Importeur verletzt“, so das Gericht damals.

Die Modehäuser Burberry und Louis Vuitton gingen in Revision – und scheiterten jetzt erneut mit ihrer Klage gegen Megastar. Laut dem aktuellen Urteil des Berufungsgerichts sei nicht bewiesen, dass Megastar von der Existenz der fraglichen Markenzeichen auf den zu befördernden Waren gewusst habe. Das Unternehmen habe lediglich eine routinemäßige Dienstleistung erbracht und sei nicht haftbar. „Die Notwendigkeit einer wirksamen Durchsetzung von Schutzrechten muss gegen die übermäßige Ausweitung der Haftung auf ehrliche Geschäftsleute abgewogen werden“, so das Berufungsgericht.

Quelle: Supreme Court Singapore

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