EU: Jeder zweite beschlagnahmte Import aus Onlinehandel

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Der Fälschungshandel im Web steigt massiv: Die Hälfte aller beschlagnahmten gefälschten Importe stand 2017 bis 2019 in Verbindung mit E-Commerce, so EUIPO und OECD. Und mit der Covid-19-Pandemie fokussierten Fälscher den Onlinehandel noch stärker.

Der illegale Handel mit Fälschungen über das Internet steigt weiter deutlich an, wie eine kürzlich veröffentlichte Untersuchung von EUIPO und OECD zeigt. Die Studie berichtet, dass es laut Strafverfolgungsbehörden zu einem besorgniserregenden, sprunghaften Anstieg der Online-Kriminalität gekommen sei, nicht zuletzt befeuert durch die Covid‑19‑Pandemie.

Der Handel mit Fälschungen über das Internet hängt der Untersuchung zufolge mit der allgemeinen Verbreitung des Onlinehandels in einer Wirtschaft zusammen. Und der Online-Einzelhandel (B2C) wächst überproportional stark: Während die entsprechenden Verkäufe im E‑Commerce von 2018 bis 2020 um rund 41 % anstiegen, legte der Einzelhandelsumsatz insgesamt nur um etwas weniger als 1 % zu. Dieser Boom des Online-Handels erfolgte auch vor dem Hintergrund der Coronavirus-Pandemie und entsprechender Einschränkungen im stationären Einzelhandel in vielen Ländern. Gleichzeitig vermeldeten Behörden auch eine Zunahme der Online-Kriminalität, etwa mit illegalen Waren wie gefälschten und minderwertigen Arzneimitteln, Tests sowie weiteren Produkten im Zusammenhang mit Covid‑19.

Der Trend hin zum Handel mit Fälschungen im Internet zeichnete sich laut Studie jedoch auch schon in den Jahren vor Beginn der Coronavirus-Pandemie ab: Bereits zwischen 2017 und 2019 standen rund 56 % der Zoll-Beschlagnahmungen von in die EU eingeführten Nachahmungen in Zusammenhang mit Online-Transaktionen, so Daten von Eurostat, Weltbank und UNCTAD. In 76 % der Fälle sei China das Herkunftsland der nachgemachten Artikel, die mit Online-Handel in Verbindung stehen, so eine in der Studie aufgeführte Fallanalyse der Europäischen Union. Zu den Plagiaten, die aus dem Online-Handel stammten und besonders häufig von Behörden in der EU beschlagnahmten würden, zählten demnach Schuhe (circa 34 %), Kleidung (circa 17 %), Parfüm- und Kosmetikartikel (circa 10 %), Lederwaren (circa 9 %), elektronische Maschinen und Artikel (circa 7 %), sowie Spielwaren (circa 6 %) und Uhren (circa 5 %).

Für Fälscher habe der Online-Handel klare Vorteile – so sei es relativ einfach, Webseiten für den Verkauf von Plagiaten einzurichten; zudem finden sie nach wie vor neue Möglichkeiten, um gefälschte Produkte auf anderen Plattformen anzubieten. Für den Versand der illegalen Waren nutzen Fälscher meist Postsendungen; auf sie entfielen laut Analyse rund 91 % der Beschlagnahmungen im Zusammenhang mit dem Online-Handel. Im Gegensatz dazu waren Postsendungen nur in rund 45 % der Beschlagnahmungen von Fälschungen involviert, die nicht mit E-Commerce zusammenhängen.

Die Studie Misuse of E‑Commerce for Trade in Counterfeits wurde Ende 2021 gemeinsam vom Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) und der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) veröffentlicht. Sie basiert unter anderem auf einer quantitativen Analyse, die Zusammenhänge zwischen Onlinehandel und den Beschlagnahmungen nachgeahmter Waren durch Zollbehörden untersucht. Die Studie erscheint zu einer Zeit, während sowohl in der EU als auch in den USA neue Gesetze gegen illegalen Online-Handel diskutiert werden.

Quellen: EUIPO, OECD

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