Amtsgericht Nürnberg greift durch

Am Nürnberger Flughafen schnappten Beamte des Zolls Anfang des Jahres einen tschechischen Händler, der in seinem Gepäck zahlreiche gefälschte Markenartikel nach Deutschland schmuggeln wollte. Das Amtsgericht verurteilte den Mann jetzt zu einer Geldbuße mit Signalwirkung.

Wegen Verstoßes gegen das Markengesetz und versuchter Steuerhinterziehung verurteilte das Amtsgericht Nürnberg Ende Juli einen Gold- und Textilien-Händler zu einer Geldstrafe von 7.500 Euro. Der 48-Jährige hatte im Februar versucht, in seinem Reisegepäck eine Vielzahl gefälschter Kleidungsstücke sowie Accessoires verschiedener Markenfirmen von der Türkei nach Deutschland zu schmuggeln.

Im Rahmen einer Routinekontrolle überprüften die Beamten der Reisendenabfertigung am Flughafen Nürnberg das Gepäck des gebürtigen Tschechen und entdeckten darin eine Vielzahl von Markenartikeln, die er zuvor nicht beim Zoll angemeldet hatte. Allein 28 Paar Schuhe, 400 Schlüsselanhänger sowie diverse Jogginganzüge, Schals und Jeans führte der Mann in seinem Gepäck mit – Mengen, bei denen nicht mehr von persönlichem Gebrauch ausgegangen werden kann, so das Hauptzollamt Nürnberg.

Die Waren wurden sofort durch Zollbeamte am Nürnberger Flughafen sichergestellt und die insgesamt 15 Markenhersteller, deren Produkte der Mann zu schmuggeln versucht hatte, wurden kontaktiert. Die Zusammenarbeit mit den Firmen ergab, dass es sich bei sämtlichen beschlagnahmten Artikeln um Fälschungen handelte.

Neben dem Nürnberger Flughafen und dem Nürnberger Amtsgericht dürften wohl auch die Unternehmen, deren Rechte verletzt wurden, wenig Verständnis zeigen, so dass der Händler zusätzlich mit zivilrechtlichen Schritten und entsprechenden Geldbußen rechnen muss.

Quelle: Hauptzollamt Nürnberg

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