Bewährungsstrafe für Münchner Markenpirat

Das Amtsgericht München hat jetzt einen Markenpiraten zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Der Mann war Zollfahndern letztes Jahr aufgefallen, nachdem sie eine Sendung mit zahlreichen gefälschten Elektronikartikeln und -zubehör abgefangen hatten.

Eineinhalb Jahre Haft auf Bewährung, so lautete das Urteil der Richter am Amtsgericht München gegen einen überführten Händler von Markenfälschungen. Beamte des Zollamts Garching-Hochbrück waren letztes Jahr auf das illegale Geschäft des Fälschers aufmerksam geworden, als sie eine Postsendung aus Hongkong kontrolliert hatten. Darin fanden sie zahlreiche MP3-Player und die dazugehörenden Stofftaschen, alle mit der bekannten Marke Hello Kitty der japanischen Firma Sanrio versehen.

Zusammen mit dem Rechteinhaber stellten die Beamten fest, dass es sich bei den abgefangenen Waren um Fälschungen handelte. Aufgrund der großen Menge an Plagiaten gingen die Zollbeamten zudem von einem gewerbsmäßigen Handel mit Fälschungen aus, was nachfolgende Ermittlungen bestätigen konnten. Das jetzt ergangene Urteil schließt das seitdem anhängige Verfahren wegen Markenrechtsverletzung ab.

Erst Anfang November hatten zudem Beamte des Zollamts Deißlingen für Schlagzeilen gesorgt, als sie Konsumenten vor gefälschten Turnschuhen gewarnt hatten. Bei Kontrollen mit einem Röntgengerät waren den Fahndern in den letzten Monaten bereits rund 300 Paar gefälschte Schuhe ins Netz gegangen, die alle die bekannte US-Marke Nike trugen. Die Postsendungen, die alle neutral verpackt waren, waren eigentlich für Empfänger im Südwesten Deutschlands bestimmt; nun wurden die illegalen Waren sichergestellt.

Quelle: Zoll

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