BGH: Bankgeheimnis schützt Fälscher nicht mehr

In einem wegweisenden Urteil stellt der Bundesgerichtshof (BGH) den Schutz geistigen Eigentums über das Bankgeheimnis. Bei offensichtlichen Rechtsverletzungen müssen Kreditinstitute den Rechteinhabern künftig Auskunft über die Identität der Verdächtigen geben.

Name und Anschrift von Produktfälschern, die ihre Geschäfte über ein deutsches Bankkonto abwickeln, sind ab sofort nicht mehr durch das Bankgeheimnis geschützt. Bei einer „leicht erkennbaren, offensichtlichen Markenverletzung“ durch den gewerblichen Vertrieb von Nachahmungen dürfen Kreditinstitute die Auskunft über den Kontoinhaber ab sofort nicht mehr verweigern, so das Grundsatzurteil (Az. I ZR 51/12) des BGH vom 21. Oktober.

Die Rechte der Unternehmen hätten hier Vorrang vor dem Bankgeheimnis, weil bei Produktfälschungen üblicherweise Vertriebs- und Zahlungswege verschleiert würden, so der Senatsvorsitzende Wolfgang Büscher bei der Urteilsverkündung. Das Bankgeheimnis wiege hier schon deshalb nicht besonders schwer, weil das Konto unzweifelhaft mit einer Markenrechtsverletzung in Verbindung stehe, so der Vorsitzende weiter.

Bereits im Sommer machte der Europäische Gerichtshof (EuGH) den Weg für die Lockerung des Bankgeheimnisses frei: Ein bedingungsloses Recht, das es Banken ermöglicht Auskünfte zu verweigern, verstoße gegen die EU-Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums, so der Beschluss vom Juli (wir berichteten). Auslöser war eine Klage des Kosmetikunternehmens Coty. Das Unternehmen zog 2011 vor Gericht, um gegen den Verkauf von Fälschungen seines Dufts Davidoff Hot Water auf eBay vorzugehen. Der Fall ging schließlich durch die Instanzen bis zum EuGH, der ihn nach seiner Grundsatzentscheidung im Sommer an den BGH zurückverwies.

Der Parfumhersteller Coty will nun versuchen, über den Verkäufer auch dessen Bezugsquellen für die gefälschten Parfums ausfindig zu machen, die in Polen oder China vermutet werden. Coty registriert Jahr für Jahr bis zu einer Millionen gefälschter Produkte.

Quellen: Süddeutsche Zeitung, Investing.com

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