Bundestag stimmt für das EU-Einheitspatent

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Der Bundestag ebnet den Weg für das EU-weite Einheitspatent. Die europäische Reform soll den europaweiten IP-Schutz vereinfachen und effektiver machen. Fachverbände kritisieren, dass das neue System zu teuer sei und umstrittene Patente ermöglichen würde.

Der Deutsche Bundestag hat mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit dem Gesetzesentwurf für das seit Jahren geplante EU-Einheitspatent und das zentralisierte Patentgericht zugestimmt. Damit könnte in Zukunft das Abkommens für das Patentgericht in Kraft treten – die damit verbundene Reform des europäischen Patentsystems soll es Unternehmen vereinfachen, Erfindungen europaweit effektiv zu schützen.

Deutsche Industrieunternehmen könnten besonders von der Reform profitieren, so das Justizministerium; denn auf sie entfallen rund 40 Prozent der gewerblichen Schutzrechte, die das Europäische Patentamt (EPA) erteilt. Einfacher werden sollen etwa Gerichtsprozesse zum Schutz von Patenten, indem die Verfahren in einer zentralen Instanz gebündelt werden – so sind keine mehrfachen Prozesse in verschiedenen EU-Mitgliedsstaaten mehr erforderlich. Als internationale Organisation soll das einheitliche Patentgericht mit Sitz in Luxemburg aus einem Gericht erster Instanz, einem Berufungsgremium und einer Kanzlei bestehen; zusätzliche soll eine Zentralkammer in München entstehen.

Kritiker mahnen derweil, das System sei teurer für jene Unternehmen, die in einem Rechtsstreit unterliegen. Dass hohe Kostenrisiko für Immaterialgüterrechte und Patentstreitigkeiten räumte die EU-Kommission bereits 2015 ein. Firmen, die vor dem einheitlichen Patentgericht unterliegen, müssen die Gebühren des Gewinners zahlen. Neben fixen Beträgen von geschätzten 11.000 Euro können zudem Kosten abhängig vom jeweiligen Streitwert entstehen, die bis zu 220.000 Euro betragen könnten. Ebenfalls fallen die Gerichtskosten des Gewinners an, die mit bis zu drei Millionen Euro zu Buche schlagen könnten, sowie eventuelle Schadensersatzzahlungen für das unterliegende Unternehmen.

Kritisiert wird auch, dass durch die vereinheitlichte Rechtsprechung möglicherweise die umstrittenen Patente auf Software leichter durchzusetzen würden. Der Förderverein für eine freie informationelle Infrastruktur (FFII) möchte unter anderem deshalb eine Verfassungsbeschwerde anstrengen, wenn auch der Bundesrat dem Gesetz am 18. Dezember zustimmt. Auch etwa Tabea Rößner von den Grünen äußerte sich, man müsse Fragen hinsichtlich der Softwarepatente angehen. Sie betonte dennoch die Relevanz des einheitlichen Patentgerichts. Auch Sprecher von CDU/CSU und SPD betonten, das Abkommen sei wichtig für die deutsche Wirtschaft und stärke die Wettbewerbsfähigkeit. Die bisherigen Bündelpatente des EPA reichten für den europäischen Binnenmarkt nicht aus, so die Aussagen.

Der Bundestag stimmte in einer zweiten Abstimmung für das Gesetz, nachdem eine erste Zustimmung im Jahr 2017 aufgrund eines Formfehlers vom Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärt wurde.

Quellen: heise.de; FFII

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