EU plant besseren IP- und Know‑how‑Schutz

Mit Hilfe neuer Richtlinien will die EU künftig eine einheitliche Rechtsgrundlage zum Schutz von geistigem Eigentum sowie zur Netz- und Informationssicherheit etablieren. Damit sollen Unternehmen künftig besser unterstützt werden.

Im Detail soll sowohl die geplante Richtlinie zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen als auch die zur Netz- und Informationssicherheit dabei helfen, zahlreiche Gesetze innerhalb der EU zu harmonisieren. Damit soll ein angemessener Mindeststandard beim Know-how-Schutz etabliert werden.

Ein wichtiger Schritt, denn allein in Deutschland entsteht durch Industriespionage jährlich ein Schaden von schätzungsweise 100 Milliarden Euro. Dabei gefährden neben technischen Übergriffen von Hackern und Social-Engineering-Attacken auf Mitarbeiter vor allem auch Kunden und Lieferanten das geistige Eigentum eines Unternehmens. Besonders wenn sich der Geschäftspartner im Ausland und somit in einem anderen Rechtssystem befindet, kann es schwer sein, das eigene Know-how umfassend zu schützen oder im Schadensfall gezielt rechtliche Schritte einzuleiten.

Das bestätigt auch eine aktuelle Analyse der Business Software Alliance (BSA): Während einige EU-Staaten bereits erkannt haben, wie wichtig IT-Sicherheit und Datenschutz sind und entsprechende Gesetze implementiert haben, hinken andere deutlich hinterher. Ein schwerwiegendes Problem auch für deutsche Unternehmen, da Datendiebstahl und Cyberangriffe keine nationalen Grenzen kennen.

Sollten die EU-Richtlinien wie geplant beschlossen werden, wären Unternehmen und ihr Know-how künftig durch einen einheitlichen Mindeststandard innerhalb der EU geschützt. Dennoch ist es weiterhin unerlässlich, ein eigenes Sicherheitskonzept zu entwickeln, da in Streitfällen auch in Zukunft ein angemessenes Maß an Schutzvorkehrungen nachzuweisen ist.

Quellen: Markt und Mittelstand, The European

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