EU: Zoll meldet Höchststand an Beschlagnahmungen

Im vergangenen Jahr beschlagnahmten die Zollbehörden in der EU in über 95.000 Fällen Nachahmungen und Fälschungen. Besonders auffällig dabei: Bei einem Großteil der Fälle werden die Fälschungen mittlerweile auf dem regulären Postweg versandt.

Mit über 95.000 Fällen stiegen die Beschlagnahmungen von Nachahmungen und Fälschungen durch Zollbehörden in der EU auf einen neuen Rekord, eine Zunahme um rund 8.000 Fälle im Vergleich zum Vorjahr. Das geht aus den jetzt durch die EU Kommission veröffentlichten Zoll-Statistiken für 2014 hervor. Insgesamt zogen Zollfahnder in der EU dabei rund 35,5 Millionen gefälschte Produkte aus dem Verkehr, in etwa gleich viele Waren wie im Vorjahr (35,9 Millionen in 2013); der Gesamtwert der beschlagnahmten Waren ging zurück auf etwas über 617 Millionen Euro (rund 768 Millionen Euro in 2013).

Der Grund für die stark gestiegene Anzahl an Fällen liegt bei den großen Mengen abgefangener postalischer Kleinsendungen, die auf den boomenden Internethandel zurückzuführen sei. So kam es alleine in diesem Bereich zu über 73.000 Beschlagnahmungen – mehr als drei Viertel aller Fälle.

Die meisten Fälschungen und Nachahmungen wurden dabei in Belgien, Malta, Frankreich, Deutschland und Rumänien abgefangen. Insgesamt seien die Fälschungen, die den Zollbeamten ins Netz gingen, jedoch nur die Spitze des Eisbergs. Das betont Volker Bartels, Vorsitzender des Aktionskreises gegen Produkt- und Markenpiraterie (APM): „Die Dunkelziffer bei Fälschungen dürfte sehr hoch sein.“ Gerade im Internet sei das Geschäft mit gefälschten Produkten sehr einfach.

Für die EU verdeutlichen die Zahlen die wichtige Rolle des Zolls im Kampf gegen Produkt- und Markenpiraterie: „Unsere Zollbehörden kämpfen an vorderster Front gegen die Einfuhr nachgeahmter Waren und die Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums“, so Pierre Moscovici, EU-Kommissar für Wirtschafts- und Finanzangelegenheiten, Steuern und Zoll.

Ausschlaggebend ist dabei sehr häufig die Kooperation der Wirtschaft mit dem Zoll. Nur knapp 2 % aller Zoll-Beschlagnahmungen fanden 2014 von Amts wegen statt; dagegen lagen bei 98 % aller Aufgriffe entsprechende Anträge durch die Rechteinhaber vor. Dennoch verzeichneten die EU-Zollbehörden 2014 rund 6.000 Anträge weniger als noch im Vorjahr.

Rechteinhaber können einen sogenannten Antrag auf Tätigwerden direkt bei den nationalen Zollbehörden stellen. Zudem bieten etwa die Experten von Karg und Petersen Hilfe für eine effiziente und praxisgerechte Antragsstellung an.

Der Bericht über Zollmaßnahmen zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums („Report on EU customs enforcement of intellectual property rights“) wird seit 2000 jährlich veröffentlicht und stützt sich auf Daten, die der Europäischen Kommission von den Zollverwaltungen der Mitgliedstaaten übermittelt werden.

Quellen: Europäische Kommission, APM

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