Spaniens Klage gegen EU-Patent steht vor dem Aus

Auch mit seiner zweiten Klage gegen das EU-Patent droht Spanien vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu scheitern. Laut Generalanwalt verstoße weder die Verordnung, die dem EU-Patent zugrunde liege, noch die Sprachenregelung gegen Unionsrecht.

Folgt der Europäische Gerichtshof (EuGH) dem Schlussantrag von Generalanwalt Yves Bot, würde damit ein potentiell folgenschweres Hindernis für die Einführung des EU-Patents aus dem Weg geräumt. Zugleich würde auch die zweite Klage Spaniens abgewiesen, wie bereits im April 2013 bei der gemeinsamen Klage mit Italien geschehen.

Spanien wendet sich diesmal gezielt gegen das EU-Patent selbst und die damit verbundenen Übersetzungsregelungen. Laut Bot träfe die von Spanien angegriffene Verordnung allerdings keine Regelungen zum Patentschutz; diese würden vom Europäischen Patentübereinkommen geregelt. Die Verordnung regle vielmehr nur die einheitliche Wirkung des EU-Patents. Dadurch werde ein Schutz erlangt, welcher der Einheitlichkeit und Integration der EU diene, erklärt Bot.

Da im EU-Patent nur Englisch, Deutsch und Französisch als Verfahrenssprachen vorgesehen sind, sieht Spanien eine Diskriminierung der anderen nationalen Sprachen. Aber auch diesem Argument erteilte Bot eine Abfuhr, da die Übersetzungsregelung den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahre. Die Verordnung stelle die Kostenersparnis durch geringere Übersetzungskosten über das Anliegen von Einzelstaaten, ihre Sprachen zu berücksichtigen.

Eine Abweisung der Klage wäre ein weiterer Schritt auf dem Weg zum EU-Patent. Allerdings wurde der Vertrag zum einheitlichen Patentgericht (UPC) laut EU-Kommission erst von fünf der 24 teilnehmenden Staaten ratifiziert (Belgien, Dänemark, Frankreich, Österreich und Schweden). Insgesamt sei jedoch die Ratifizierung durch mindestens 13 Staaten erforderlich – inklusive Deutschland, Frankreich und Großbritannien.

Quellen: EU, JUVE Verlag für juristische Information GmbH

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