Bußgeld beim Kauf von Plagiaten?

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Um den Kampf gegen Markenpiraterie zu stärken, fordert ein Rechtsexperte jetzt Strafen für die Käufer gefälschter Waren. Kritik an den Forderungen kommt von unerwarteter Seite – ein Wirtschaftsvertreter setzt stattdessen auf eine bessere Kommunikation und mehr Risikoaufklärung von Konsumenten.

Der Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Arndt Sinn der Universität Osnabrück fordert aktuell von der Bundesregierung neue Maßnahmen zum Schutz der deutschen Wirtschaft vor Know-how-Verlust und Fälschungen. Im Fokus für den Rechtsexperten steht dabei besonders die Einführung zivilrechtlicher Strafen für Verbraucher, die Produktplagiate erwerben.

So beklagt Sinn, dass nach geltender Gesetzeslage der Erwerb von Fälschungen nur bei gewerblicher Absicht geahndet wird – also dann, wenn der Käufer die erworbenen Fälschungen weiterverkaufen möchte. Werden Plagiate hingegen für den Eigenbedarf gekauft, drohen dem Verbraucher keine Strafen. „Wenn Sie falsch parken, müssen Sie 20 Euro Bußgeld zahlen, wenn Sie absichtlich gefälschte Waren kaufen, passiert nichts“, kritisiert der Osnabrücker Rechtsexperte.

Bußgelder für Verbraucher, die Fälschungen erwerben – die Forderung stößt nicht nur auf Gegenliebe. Kritik kommt auch vom Markenverband e. V., der rund vierhundert Markenunternehmen vertritt, und damit von vielleicht unerwarteter Seite. Dr. Alexander Dröge, beim Markenverband unter anderem für Recht und Verbraucherpolitik zuständig, hält den Vorschlag für wenig erfolgversprechend. Er fürchtet, dass solche Sanktionen der öffentlichen Akzeptanz von Markenschutz langfristig schaden könnten. „Wir brauchen diese Akzeptanz, um gegen die echten Kriminellen vorgehen zu können“, betont Dröge. Weiterhin sei zu beachten, so Dröge, dass die meisten Verbraucher nicht mit Absicht Plagiate kaufen würden, sondern gerade in Zeiten des Internethandels meistens selbst Opfer von Fälschern seien.

In einem Punkt stimmt der Experte des Markenverbands jedoch mit dem Rechtswissenschaftler Sinn überein: Viele Aspekte von Produkt- und Markenpiraterie seien unterbewertet und in der Öffentlichkeit kaum bekannt. So zum Beispiel das Ausmaß, das der Handel etwa mit gefälschten Arzneimitteln inzwischen erreicht hat, sowie die Verbindungen zwischen Produktpiraterie und Terrorismus (wir berichteten jeweils).

Um dagegen vorzugehen, hält Dröge gezielte Kommunikation und Aufklärungsmaßnahmen allerdings für deutlich wichtiger als Strafen für Verbraucher. „Das Wissen [um Produktpiraterie] muss man erst einmal in der Bevölkerung verankern. Insofern ist Aufklärung im ersten Schritt wesentlich sinnvoller und besser.“

Für Markeninhaber bedeutet dies, dass sie selbst tätig werden müssen, um ihre Marken und ihr geistiges Eigentum vor Missbrauch zu schützen. Beispielsweise mit gezielter Kommunikation zur Abwehr von Produkt- und Markenpiraterie und proaktiven Maßnahmen zur Aufklärung von Kunden und Stakeholdern.

Quelle: FashionUnited

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