Social Media im Fokus bei Debatte um Negativliste

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Für die neu erscheinende Notorious-Markets-Liste der US-Regierung wurden neben E-Commerce-Plattformen auch mehrere Social-Media-Dienste vorgeschlagen. Ein bekanntes soziales Netzwerk sieht sich aber gar nicht verantwortlich, wenn illegale Geschäfte über seine Apps angebahnt werden.

Unter den Vorschlägen, die der US-Regierung für die nächste Notorious-Markets-Liste gemeldet wurden, finden sich mehrere bekannte Online-Plattformen. Diese jährlich veröffentlichte Negativliste benennt Online- und Offline-Märkte, die nach Einschätzung des Amts des US-Handelsbeauftragten (USTR) geistiges Eigentum und Marken nur unzureichend schützen.

Im Fokus der daraus entstandenen Debatte stehen erneut auch die Betreiber verschiedener Social-Media-Plattformen und Chat-Dienste. Dazu zählt unter anderem der US-Branchenriese Meta, mit den sozialen Netzwerken Facebook, Instagram und WhatsApp. Beispielsweise argumentiert der Verband Transnational Alliance to Combat Illicit Trade (TRACIT), dass betrügerische Werbung auf sozialen Netzwerken „eine hinterhältige Form des Online-Betrugs ist, die darauf abzielt, Social-Media-Nutzer auf unseriöse Websites zu leiten, die eingerichtet wurden, um Fälschungen zu verkaufen.“ Ein riesiges, internationales Marktpotenzial sieht TRACIT allein schon für Facebook und Instagram mit ihren rund 1,4 Milliarden Nutzern weltweit.

Unterstützt wird diese Sichtweise vom US-Wirtschaftsverband American Apparell & Footwear Association (AAFA). Der Verband, der Meta für die Aufnahme in die USTR-Liste vorgeschlagen hat, bemängelt unter anderem eine mangelnde Transparenz auf den Social-Media-Plattformen des Konzerns. Eine Ende letzten Jahres erschienene Untersuchung des Analytik-Unternehmens Ghost Data hatte bereits argumentiert, dass Fälscher etwa Facebook, Instagram und WhatsApp nutzten, um dort jährliche Umsätze in Höhe mehrerer Milliarden US-Dollar zu machen.

Der chinesische Anbieter Tencent, dessen soziale Netzwerke Weixin und WeChat letztes Jahr auf die Notorious-Markets-Liste aufgenommen wurden, argumentiert in seiner Einreichung gegen die Listung der beiden Chat-Dienste. Ein zentrales Argument dabei ist, dass die Dienste keine Marktplätze seien, sondern Kommunikationsplattformen: „Tatsächlich handelt es sich bei den Apps um soziale Kommunikationsmittel und Plattformen zur Verbreitung von Informationen, bei denen es um Menschen und nicht um Produkte geht.“

Der Verband der Schutzrechteinhaber Intellectual Property Owners Association (IPO) widerspricht in seiner Einreichung – für ihn ist WeChat zurecht auf der schwarzen Liste. Der Dienst würde zwar vorgeben, nur eine Social-Media-App zu sein, habe sich aber zu einem der größten Online-Schwarzmärkte in China für den Verkauf gefälschter Produkte entwickelt, so der Verband.

Bereits vergangenes Jahr wurden schon Forderungen laut, Social-Media-Seiten in die Negativliste aufzunehmen. Als die letzte Notorious-Markets-Liste im Februar 2022 veröffentlicht wurde, hatte das USTR dies meist abgelehnt; damals sorgte zudem die Streichung der europäischen Seiten von Amazon von der schwarzen Liste für Furore.

Für die Erstellung der neuen Notorious-Markets-Liste wurden nun insgesamt 28 Stellungnahmen eingereicht. Zu den Online-Plattformen, die für eine Aufnahme in die Liste vorgeschlagen wurden, zählen auch bekannte E-Commerce-Marktplätze wie die chinesischen Anbieter AliExpress und Pinduoduo oder das indonesische Tokopedia. Unternehmen und Verbände konnten nun bis 21. Oktober eine Erwiderung zu den Einreichungen abgeben.

Quelle: World Trademark Review (WTR)

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