EU einigt sich auf bahnbrechendes Online‑Gesetz

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Mit dem Digital Services Act (DSA) bereitet die EU jetzt den Weg für ein umfangreiches Gesetzespaket, das zentrale Auswirkungen auf den Online-Handel mit Fälschungen haben kann. Im Fokus stehen dabei vor allem große Online‑Plattformen.

Ende April haben sich Vertreter des Europäische Parlaments, der EU-Staaten und der Europäischen Kommission zu den wegweisenden neuen Reglungen des Digital Services Act (DSA) geeinigt. Nun müssen das Parlament und die Staaten im Europäischen Rat die Einigung noch formell bestätigen. Das bahnbrechende Gesetzespaket zu digitalen Diensten solle unter anderem Käufer im Netz besser vor Fälschungen schützen und illegalen Online-Handel eindämmen. Dafür möchte die Europäische Union nun Online-Plattformen stärker in die Pflicht nehmen, um schneller und besser gegen Fälschungshändler vorzugehen. „Mit der heutigen Einigung stellen wir sicher, dass Plattformen für die Risiken, die ihre Dienste für die Gesellschaft und die Bürgerinnen und Bürger darstellen können, zur Rechenschaft gezogen werden“, kommentierte Margrethe Vestager, Exekutiv-Vizepräsidentin der Europäischen Kommission.

Die geplanten Maßnahmen betreffen digitale Dienste, die Verbrauchern Zugang zu Waren oder Inhalten bieten. Besonders die sehr großen Onlinekonzerne mit mehr als 45 Millionen Nutzern möchte die EU stärker regulieren. Das betrifft rund 20 Unternehmen, darunter etwa Alphabet, die Dachgesellschaft von Google mit der Konzerntochter YouTube, Meta mit den sozialen Plattformen Facebook, Instagram und WhatsApp, sowie etwa Amazon und Apple. Für kleinere Unternehmen soll es Ausnahmen von den neuen Regeln geben. Nach Inkrafttreten des DSA gibt es voraussichtlich eine 15-monatige Übergangsfrist; für sehr große Plattformen sollen die Regeln jedoch bereits nach 4 Monaten gelten, sobald sie geschaffen sind.

// Everything that is prohibited offline must be prohibited online!

Thierry Breton, EU-Kommissar für den Binnenmarkt

Die neuen Maßnahmen des DSA sollen dafür sorgen, dass Taten, die offline illegal sind, auch online als illegal behandelt werden. Dafür sollen Online-Plattformen mehr Verantwortung für Aktivitäten übernehmen, die über ihre Dienste ausgeübt werden. In Bezug auf Fälschungen sollen Online-Marktplätze etwa verpflichtet werden, Dritthändler auf ihren Plattformen zu überprüfen, um gegen den Fälschungshandel im Internet vorzugehen. Zudem soll beispielsweise das Melden und Entfernen illegaler Waren und Inhalte deutlich verbessert werden.

Um die neuen Regeln durchzusetzen, soll die EU-Kommission Zugang zu den Daten sehr großer Digitalkonzerne erhalten. Bei Verstößen drohen den Konzernen hohe Bußgelder von bis zu 6 % ihres weltweiten Jahresumsatzes; wiederholte Verstöße könnten gar zu einem Verbot führen, in der EU weiterhin Geschäfte zu machen.

Wirtschaftsvertreter und Branchenverbände zeigen sich weitgehend zufrieden mit den neuen Maßnahmen. Zugleich fordern sie jedoch teilweise auch weitere Aktivitäten: So bemängelt die European Brands Association (AIM) beispielsweise Schlupflöcher, da die neuen Regelungen etwa nicht auf Social-Media-Plattformen ausgeweitert wurden. „Betrügerische Händler verkaufen immer häufiger illegale Produkte über soziale Medien und Live-Streaming-Apps, für die weniger strenge Auflagen gelten,“ erklärt Michelle Gibbons, Director-General bei AIM. Die Forderung erinnert an Schlagzeilen der letzten Monate zum rasanten Handel mit Fälschungen über soziale Netzwerke und Messenger-Diensten, wie beispielsweise Facebook und WhatsApp.

Der deutsche Markenverband appelliert zudem, zügig nationale Regelungen zu schaffen, um die Maßnahmen des DSA effektiv durchzusetzen; beispielsweise mit Sorgfaltspflichten für Plattformen. Die europäische Sportartikelindustrie (Federation of the European Sporting Goods Industry, FESI) bemängelt dagegen, dass kleinere Anbieter von den Regelungen ausgenommen sind. Aus Sicht der Verbraucherschützer bemängelt die European Consumer Organisation (BEUC), dass Online-Marktplätze weiterhin keine Haftung übernehmen müssen, um etwa Konsumenten zu entschädigen, die gefährliche Fälschungen bei ihnen kauften.

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Der Digital Services Act war 2020 auf den Weg gebracht worden und soll die über 20 Jahre alte E-Commerce-Richtlinie der EU (Richtlinie 2000/31/EC) ersetzen. EU-Kommissar Thierry Breton lobt die schnelle Umsetzung des DSA in nur 16 Monaten und betonte die Verantwortung, die Plattformen nun übernehmen müssten: „Das Web ist kein Wilder Westen, in dem alles erlaubt ist. Von nun an gilt: Je mehr Nutzer eine Plattform hat, desto mehr Publikum hat sie, desto größer ist ihre Verantwortung.“

Parallel zum Digital Services Act rund um digitale Dienste arbeitet die EU zudem auch an dem Digital Markets Act (DMA), der sich mit der Marktposition großer Online-Plattformen als sogenannte Gatekeepter befasst. Wichtige Punkte zu den beiden Gesetzesvorhaben werden von der EU-Kommission online erklärt, auf der EU-Seite zum DMA und der EU-Seite zum DSA.

Sources: AIM, BEUG, EU-Kommission, FESI, Markenverband, tagesschau, Thierry Breton

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