EU veröffentlicht erstmals Überwachungsliste

© finecki / Fotolia.
Mit einer neu veröffentlichten Überwachungsliste will die EU jetzt den Schutz vor Fälschungen stärken. Aufgeführt werden offline und online Marktplätze außerhalb der EU, die Produktpiraterie begünstigen oder fördern sollen – einige oft kritisierte Anbieter fehlen jedoch.

Die jetzt erstmals veröffentlichte Überwachungsliste gegen Produktfälschung und -piraterie der Europäischen Kommission benennt physische und Online-Marktplätze außerhalb der EU, auf denen die Rechte europäischer Hersteller vermehrt verletzt werden sollen. Die sogenannte Counterfeit and Piracy Watch List basiert dabei auf Beiträgen von Rechteinhabern und Wirtschaftsvertretern. Mit ihr will die EU die Betreiber berüchtigter Marktplätze sowie lokale Behörden und Regierungen zu stärkeren IP-Schutzmaßnahmen ermutigen. Zudem sollen EU-Bürger über mögliche Risiken beim Kauf von gefälschten Produkten aufgeklärt werden.

Im Fokus der Überwachungsliste stehen unter anderem E-Commerce-Plattformen, die Fälschungen und Produktpiraterie erheblich begünstigen sollen. Laut EU gehören dazu neben den chinesischen Handelsplattformen China-telecommunications.com und Xxcjy.com etwa auch verschiedene Webseiten der osteuropäischen EVO-Unternehmensgruppe sowie die Plattformen Bukalapak in Indonesien, Lazada.co.th in Thailand, Naver.com in Korea und Snapdeal.com in Indien.

Nicht vertreten sind die Online-Giganten Alibaba, Amazon und eBay, deren Schutzmaßnahmen gegen Fälschungen in der Vergangenheit häufig in der Kritik standen. Für Alibaba dürfte dies eine willkommene Abwechslung sein: In den USA wehrte sich der Großkonzern zuletzt gegen seine wiederholte Platzierung auf der Notorious Markets-Liste des US-Handelsbeauftragten (USTR) – ein Äquivalent zur aktuellen EU-Überwachungsliste. Auch für Amazon ist die Einschätzung der EU ein Erfolg, schließlich wurde der US-Konzern sogar bereits als „Mittäter“ kritisiert.

Dagegen fällt die EU-Bewertung dieser Handelsplattformen relativ positiv aus. Zwar seien laut EU bei der Bekämpfung des Handels mit Fälschungen auf Alibaba, Amazon und eBay „nach Ansicht der Beteiligten weitere Fortschritte erforderlich.“ Allerdings sei deren Konformität mit den EU-Empfehlungen zur Bekämpfung illegaler Inhalte im Netz vergleichsweise hoch. Zudem seien die Betreiber „generell für die Zusammenarbeit mit den Rechteinhabern offen.“

Neben E-Commerce-Plattformen hebt die EU-Überwachungsliste im Online-Bereich auch illegale Versand-Apotheken hervor, um Bürger für das wachsende Problem des Handels mit gefälschten Pharmazeutika und die damit verbundenen Gesundheitsrisiken zu sensibilisieren.  Zudem sind verschiedene Filehosting-Dienste, Peer-to-Peer-Netze, Streamripping-Dienste und Referrer-Websites gelistet, die verstärkt urheberrechtsverletzende Inhalte verbreiten oder anbieten sollen. Auch auf große physische Umschlagplätze für Markenfälschungen wird verwiesen, etwa in Argentinien, China, Indonesien, Kanada, Thailand, der Türkei oder der Ukraine.

Quellen: EUIPO, Europäische Kommission

– Anzeige –