Europäische Amazon-Seiten auf schwarzer Liste

© dusanpetkovic1/stock.adobe.com
Neben anderen, oft kritisierten Marktplätzen landen mehrere Seiten des Online-Riesen Amazon auf der neuen Notorious-Markets-Liste der US-Regierung, darunter auch Amazon.de. Auch die EU-Kommission veröffentlicht ihre aktuelle schwarze Liste – mit abweichenden Bewertungen.

Das Amt des US-Handelsbeauftragten (USTR) führt zum zweiten Mal einzelne Seiten des Internethändlers Amazon in seiner Mitte Januar veröffentlichten, neuen Notorious-Markets-Liste – diese Negativliste nennt Märkte, die nach Einschätzung der US-Regierung die IP-Rechte nicht ausreichend schützen. Konkret werden nun Amazons Plattformen für Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien und Spanien gelistet – anders als letztes Jahr werden dagegen die Amazon-Seiten für Kanada und Indien nicht mehr genannt.

Auf den gelisteten Amazon-Seiten seien Verkäuferinformationen irreführend und es wäre für Kunden schwer feststellbar, wer die Produkte verkaufe, so die Beschwerde von Rechteinhabern. Ebenso klagen diese über eine mangelhafte Überprüfung der Händler und einen zu aufwändigen Prozess, um Fälschungen zu entfernen. Der Bericht betont zudem, dass der Umfang des Fälschungshandels über Amazon weiter zunehme und sich professionalisiere. Amazon dagegen kritisiert laut Medienberichten die Aufnahme in die Notorious-Markets-Liste als „Fortsetzung eines persönlichen Rachefeldzugs gegen Amazon“ durch die amerikanische Trump-Regierung, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Liste noch im Amt war.

Die Notorious-Markets-Liste des USTR listet unter anderem auch die chinesischen Plattformen DHgate und Pinduoduo sowie etwa die bekannten E-Commerce-Plattformen Mercado Libre, Shopee, Snapdeal und Alibabas Marktplatz Taobao. Insgesamt führt die diesjährige schwarze Liste des USTR 39 Online-Marktplätze sowie 34 physische Märkte. Trotz einer entsprechenden Forderung der US-amerikanischen Industrievereinigung AAFA hat das USTR allerdings weder US-amerikanische Marktplätze noch Social-Media-Plattformen in die Liste aufgenommen; lediglich ein Fokus-Kapitel erwähnt, dass Fälscher auch Social-Media-Seiten, Messenger-Dienste und Mobile Apps für ihre illegalen Geschäfte missbrauchen.

Bereits Ende Dezember hatte die EU-Kommission ihre Negativliste veröffentlicht, die sogenannte Counterfeit and Piracy Watch List. Die Liste der Europäischen Union geht dabei explizit auch auf positive Entwicklungen ein – so werden zum Beispiel die thailändische Plattform Lazada und die koreanische Seite Naver für ihre Bemühungen um einen besseren IP-Schutz erwähnt. Zugleich betont die EU-Überwachungsliste die große Bedeutung des Online-Handels in Zeiten der Coronavirus-Pandemie.

Zu den Online-Marktplätze, die in der EU-Negativliste aufgeführt werden, zählen beispielsweise DHGate, Mercado Libre, Shopee, und der indische Marktplatz Snapdeal. Wie schon in der 2019 erschienen ersten Ausgabe der EU-Überwachungsliste wird Amazon nicht gelistet; auch die oft diskutierten Online-Handelsplattformen von Alibaba sowie eBay sind nicht enthalten. Ausschlaggebend hierfür seien die verbesserten Durchsetzungsinstrumente der Plattformen sowie die Bereitschaft, mit Markeninhabern zusammenzuarbeiten, so die Kommission.

Quellen: USTR, EU-Kommission, CNBC, WTR

– Anzeige –