Negativlisten setzen Fokus online – noch immer ohne Social Media

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Die neue Notorious-Markets-Liste der US-Regierung legt weiterhin einen Schwerpunkt auf illegalen Online-Handel – verzichtet aber darauf, wie oft gefordert auch bekannte soziale Netzwerke aufzunehmen. Auch bei der entsprechenden Liste der EU bleiben sie eher unbeachtet.

Das Amt des US-Handelsbeauftragten (USTR) veröffentlichte jetzt seine neue Notorious-Markets-Liste, in der physische Märkte und Online-Marktplätze hervorgehoben werden, die angeblich in erheblichem Umfang Marken- und/oder Urheberrechtspiraterie betreiben oder diese erleichtern. Der Fokus der aktuellen Ausgabe liegt laut USTR dabei insbesondere auf Online‑Plattformen.

Die Liste, die weitgehend der letztjährigen Notorious-Markets-Liste entspricht, führt dementsprechend auch bekannte Online-Marktplätze auf, vor allem aus China. Dazu gehören große Internethandelsplattform wie Pinduoduo oder auch AliExpress und Taobao, die beide zum bekannten Alibaba-Konzern gehören. Auch WeChat, ein bekannter Chat-Dienst und soziales Netzwerk aus China, sowie dessen Schwester-Dienst Weixin, beide vom chinesischen Anbieter Tencent, sind vertreten. Allerdings nahm die US-Behörde keine Seiten des amerikanischen Online-Riesen Meta in ihre Negativliste auf, dabei waren dessen Social-Media-Plattformen wie Facebook, Instagram und WhatsApp für diese Liste vorgeschlagen worden. Zudem verzichtete der USTR auch darauf, US‑amerikanische Onlineplattformen zu listen.

Die Aufnahme der enorm verbreiteten Social-Media-Seiten von Meta hatte zuvor unter anderem der US-Wirtschaftsverband American Apparell & Footwear Association (AAFA) wiederholt gefordert. In einer aktuellen Stellungnahme zeigt sich der Verband trotzdem dankbar, dass die Negativliste Anmerkungen des Verbands aufgreift, und begrüßt auch den kürzlich verabschiedeten INFORM Consumers Act. „Wir müssen alles in unserer Macht Stehende tun, um Fälschungen weltweit zu stoppen, auch solche, die auf Plattformen mit Sitz in den Vereinigten Staaten beworben und verkauft werden,” so Steve Lamar, Präsident und CEO von AAFA, weiter.

Der USTR-Bericht konzentriert sich dagegen nur auf soziale Netzwerke mit eigener, eingebauter E‑Commerce-Funktion – sogenannte Social-Commerce-Plattformen. Dabei, so der Bericht des USTR, gehe die Gefahr nicht nur vom unwissentlichen Kauf von Fälschungen aus, sondern auch von der Nutzung solcher Social-Commerce-Seiten, um Waren zu verkaufen, die offen als Fälschungen bekannt sind. In diesem Zusammenhang hebt der USTR-Bericht zum Beispiel auch sogenannte Dupe-Influencer hervor. Allerdings stellt der USTR auch fest, dass viele E‑Commerce‑ und Social-Commerce-Plattformen weitere Schritte zur Fälschungsbekämpfung unternommen hätten.

Bereits Ende letzten Jahres hatte die Europäische Union ebenfalls ihre Negativliste veröffentlicht, die mittlerweile dritte Counterfeit and Piracy Watch List. Ähnlich wie der USTR nimmt auch die EU-Kommission Online-Plattformen und Marktplätze unter die Lupe, gewichtet allerdings Absicht und Engagement, gegen Fälschungen aktiv vorzugehen, etwas stärker. Entsprechend nennt die EU-Liste auch Webseiten, die Schritte gegen Fälschungen unternommen haben, jedoch noch unter Beobachtung stehen – unter ihnen beispielsweise Shopee aus Südost-Asien und DHgate aus China. In der aktuellen Liste wurden zudem drei Plattformen, die zuvor auf der schwarzen Liste standen, von der Liste gestrichen. Dazu zählt unter anderem der lateinamerikanische E‑Commerce-Riese Mercado Libre, der mittlerweile ein Markenschutzportal eingerichtet habe.

Wie für die Liste des USTR wurde auch für die Negativliste der EU-Kommission das Unternehmen Meta und vor allem dessen Plattform Facebook von mehreren Stakeholdern nominiert, allerdings ebenfalls nicht aufgenommen. Das Argument der Kommission war hier, dass das Engagement zur Bekämpfung von Fälschungen bei diesen Plattformen höher ist als bei anderen Marktplätzen, die gelistet wurden.

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